Allgemeine Geschäftsbedingungen CryptIT GmbH

Fassung vom 17.12.2021

1. Geltung
Die CryptIT GmbH (im Folgenden ‚CryptIT‘) erbringt ihre Leistungen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten für die gesamten gegenständlichen sowie zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen CryptIT und dem Kunden (gemeinsam nachfolgend „die Vertragsparteien“). Abweichungen von diesen AGB, sowie sonstigen ergänzenden Vereinbarungen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 7 Tagen widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

2. Leistungsumfang, Änderungen der Leistungserbringung
2.1. Der genaue Leistungsumfang ist in der schriftlichen Leistungsbeschreibung, z.B. im Angebot, festgehalten und Grundlage für die Beauftragung. Der Kunde erklärt mit der Beauftragung sein Einverständnis zur Leistungsbeschreibung. Später auftretende Änderungswünsche des Leistungsumfanges können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Eine solche Leistungsänderung ist erst bindend, wenn diese von CryptIT schriftlich bestätigt wurde.
2.2. Sämtliche von CryptIT erbrachten Leistungen sind für den jeweils betroffenen Leistungsteil spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Kunden abzunehmen. Die Abnahme wird vom Kunden schriftlich bestätigt. Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Leistungsabnahme verstreichen, gilt die gelieferte Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Ein Go-Live der gelieferten Leistung (Webseite, Software etc.) gilt jedenfalls als Abnahme. Eine Teilinbetriebnahme der gelieferten Leistung ist nur im beiderseitigem Einverständnis möglich. Voraussetzung ist zudem eine anteilige Zahlung der teilinbetriebgenommenen Komponente. Erfolgt eine Inbetriebnahme bzw. ein Go-Live der gelieferten Leistung ohne vorherige Abnahme, so gilt der in Betrieb genommene Teil der gelieferten Leistung dadurch als abgenommen.
2.3. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert an CryptIT zu melden, die um die raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme der Leistung wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.4. Eine später auftretende tatsächliche oder rechtliche Unmöglichkeit der Leistungserbringung verpflichtet CryptIT zur unverzüglichen Anzeige an den Kunden. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann CryptIT die Ausführung des Auftrages ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kundens oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, berechtigt dies CryptIT zum Vertragsrücktritt. Die bis dahin für die Tätigkeit von CryptIT angefallenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu tragen.
2.5. Im Zuge des Auftrags genutzte Software Komponenten (z.B. Open Source) werden in der vereinbarten Version eingesetzt. Sollte keine Version vereinbart sein, gilt die aktuelle oder Long Time Support Version zum Auftragszeitpunkt, nach Wahl von CryptIT. Schnittstellen werden auf Basis der zum Stichtag der Beauftragung gültigen Schnittstellen-Beschreibung erstellt. Aufwände, die sich aus einer nach diesem Datum vorgenommenen Änderung der Schnittstellen-Spezifikation ergeben, werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt.

3. Subunternehmer
3.1. CryptIT ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden.
3.2. Gibt CryptIT notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von CryptIT. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde wird CryptIT zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Leistungserbringung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von CryptIT wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.2. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Haftung von CryptIT im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung der Warnpflicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Kunden zur Verfügung gestellte Unterlagen ist ausgeschlossen. Wird CryptIT wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde CryptIT schad- und klaglos und hat sämtliche Nachteile zu ersetzen, die CryptIT durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, CryptIT bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen und stellt CryptIT hierfür unaufgefordert sämtliche erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
4.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, kann CryptIT eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist CryptIT zudem berechtigt Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Davon unberührt bleibt die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens.

5. Termine
5.1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur als annähernd und unverbindlich, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von CryptIT schriftlich zu bestätigen. Die angestrebten Erfüllungstermine können nur eingehalten werden, wenn der Kunde zu den von CryptIT angegebenen Terminen alle erforderlichen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im notwendigen Ausmaß nachkommt.
5.2. Mehrkosten, die aus Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen des Kunden entstehen, hat der Kunde zu tragen. Derartige Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen sind nicht von CryptIT zu vertreten und führen somit auch nicht zum Verzug von CryptIT.
5.3. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von CryptIT ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, insofern auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Kunden daran kein Verschulden trifft. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.4. Höhere Gewalt sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von CryptIT liegen, entbinden CryptIT von der Lieferverpflichtung bzw. berechtigen CryptIT vereinbarte Termine neu festzusetzen.

6. Honorar und Zahlungsbestimmungen
6.1. Der Honoraranspruch von CryptIT entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat CryptIT für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf ein marktübliches Entgelt.
6.2. CryptIT ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Akontozahlungen zu verlangen. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Laufende Pauschalkostenbeträge sind vom Kunden für das Kalenderjahr/Teiljahr im Vorhinein zahlbar. CryptIT ist berechtigt, bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Materialkosten bzw. sonstigen Kosten und Abgaben, allenfalls vereinbarte Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Kunden ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Kunden als von vornherein akzeptiert, wenn sie nicht mehr als 10% jährlich betragen.
6.3. Alle nicht ausdrücklich oder durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungen von CryptIT, werden gesondert entlohnt. Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
6.4. Kostenvoranschläge und Angebote von CryptIT sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von CryptIT schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird CryptIT den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht unter gleichzeitiger Bekanntgabe von kostengünstigeren Alternativen. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Überschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.
6.5. Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung von CryptIT einseitig ändert oder abbricht, hat der Kunde CryptIT die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von CryptIT begründet ist, hat der Kunde CryptIT darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar zu erstatten. Weiters ist CryptIT bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu stellen.
6.6. Alle von CryptIT gelegten Rechnungen sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch CryptIT. Die Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungen berechtigt CryptIT, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Kunden zu tragen.
6.7. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem Basiszinssatz verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist CryptIT berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann CryptIT sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Es besteht keine Verpflichtung von CryptIT, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
6.8. Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit einer von CryptIT schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

7. Geistiges Eigentum
7.1. CryptIT erteilt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht die erbrachten Leistungen für die im Vertrag vorgesehene Anwendung zu verwenden sowie sämtliche auf der Grundlage der Beauftragung von CryptIT erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei CryptIT. Insbesondere werden durch die Mitwirkung des Kundens bei der Herstellung der Leistung keine über die im gegenständlichen Vertrag festgelegten Nutzungsrechte erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte von CryptIT zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
7.2. Die Übergabe von Entwicklungsdaten, wie Quellcode, Texte, Layouts, muss gesondert vereinbart werden. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von CryptIT, wie etwa deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von CryptIT und – soweit diese urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Der Kunde ist nur dann berechtigt eine Datenbearbeitung vorzunehmen, wenn dies schriftlich und gegen angemessenes zusätzliches Entgelt vereinbart wurde. Insofern dem Kunden Daten oder eine Software zur Verfügung gestellt werden, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist, sind für die Einräumung des Nutzungsrechts die Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers anzuwenden. Der Kunde haftet CryptIT für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
7.3. CryptIT ist unter Vorbehalt des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern sowie auf ihrer Internet-Website mit Namen, Firmenlogo und Projektbeschreibung auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

8. Vorzeitige Vertragsauflösung
8.1. CryptIT ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; wenn der Kunde fortgesetzt und trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag verstößt, oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen von Cryptit weder Vorauszahlungen leistet noch eine taugliche Sicherheit bereitstellt.
8.2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Setzung einer Nachfrist aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn CryptIT fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
8.3. Im Falle eines Dauerschuldverhältnisses ist jede Vertragspartei berechtigt das Vertragsverhältnis schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweils Monatsletzten aufkündigen.
9. Gewährleistung und Fehlerbehebung
9.1. Allfällige Mängel sind vom Kunden unverzüglich, jedenfalls innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der Leistung durch CryptIT anzuzeigen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. Im Falle der Genehmigung ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen. Kosten, die bei der Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von CryptIT zur Mängelbehebung entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
9.2. Bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung werden Ergänzungen und/oder Korrekturen aufgrund von CryptIT zu vertretender organisatorischer und programmtechnischer Mängel, kostenlos von CryptIT vorgenommen. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von CryptIT gegen entsprechende Vergütung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind. Für durch vom Kunden bzw. Dritten nachträglich veränderte Leistungen, übernimmt CryptIT keine Gewährleistung für die Leistung im Ganzen.
9.3. Für eine Fehlerbehebung seitens CryptIT muss eine hinreichende Beschreibung des Fehlers durch CryptIT Kunden mittels einer Fehlermeldung vorliegen und der Kunde sämtliche für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus darf weder der Kunde noch ein ihm zurechenbarer Dritter Eingriffe in die erbrachte Leistung vorgenommen haben, der Betrieb der Software muss unter den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation erfolgt sein und der Fehler darf weder in einer Open Source Komponente noch in einer Drittanbieter-Komponente der bereitgestellten Lösung auftreten.

10. Haftung
10.1. Eine Haftung von CryptIT gegenüber dem Kunden besteht für von CryptIT nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens, ausgenommen bei Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen von CryptIT verursacht wurden. Die Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit trägt der Geschädigte. Soweit die Haftung von CryptIT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Gesellschafter, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Ausdrücklich ausgeschlossen wird die Haftung für mittelbare Schäden, z.B. entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter.
10.2. Bei Leistungserbringung unter Zuhilfenahme Dritter, tritt CryptIT allfällige Ansprüche des Kunden gegenüber diesen Dritten ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
10.3. Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 11.2 nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche von CryptIT – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

11. Loyalität
Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, während der Dauer des Vertrages und 24 Monate nach Beendigung derselben unterlassen. Die dagegen verstoßende Vertragspartei ist verpflichtet, pauschalen Schadenersatz in Höhe von EUR 50.000,00 zu zahlen.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtlich unerlaubt oder unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine nichtige, undurchführbare oder undurchsetzbare Bestimmung gilt durch eine solche rechtswirksame, durchführbare und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die ihr nach dem rechtlich und wirtschaftlich verfolgten Zweck am nächsten kommt.

13. Schlussbestimmungen
13.1. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen und UN-Kaufrecht.
13.2. Für alle Streitigkeiten und Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit dem Vertragsverhältnis zwischen CryptIT und dem Kunden ergeben, oder sich auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz von CryptIT als vereinbart.